Die (RPK) ist die erste Stufe der Finanzaufsicht. Sie ist zuständig für die Kontrolle des Finanzhaushalts des Verbandes. Ihr kommt die Prüfung des Finanzhaushalts und des Rechnungswesens nach finanzpolitischen und finanztechnischen Gesichtspunkten sowie nach finanzieller Angemessenheit zu. Sie prüft das Budget, die Jahresrechnung sowie alle Geschäfte von finanzieller Tragweite zuhanden der Delegiertenversammlung.
Die RPK besteht aus 5 Mitgliedern, die jeweils von der Delegiertenversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt werden. Als Kandidatinnen und Kandidaten können sich alle Mitglieder einer der 23 Kirchgemeinden aufstellen lassen.