Delegiertenversammlung: Engagement für Randständige wird weiter verstärkt

Die DV in der Kirchgemeinde Herz Jesu (Zürich-Wiedikon) sandte ein starkes Signal aus: Die Beiträge für das Sozialwerk Solidara Zürich werden für die Periode 2025-2028 auf rund CHF 536’000 jährlich erhöht. Bisher betrug dieser Beitrag CHF 497’500.

Seit 2021 ist Katholisch Stadt Zürich durch den Verband der röm.-kath. Kirchgemeinden Zürich eine der Trägerinnen des Sozialwerkes Solidara Zürich (ehemals Zürcher Stadtmission).

Nicht erst seit der Corona-Krise hat sich gezeigt, dass Solidara Zürich mit seinem niederschwelligen Kontaktkaffee und seiner Beratungsstelle für Sexarbeitende eine nicht mehr wegzudenkende Säule im Sozialnetz der Stadt Zürich ist. Dies belegen auch die an der Delegiertenversammlung präsentierten Statistiken zum vergangenen Winter. So fällten die Delegierten die Erhöhung des Beitrages denn auch einstimmig.

Aufgrund unerwartet höheren Steuereinahmen 2023 seitens der Stadt Zürich verbuchte der Verband 2023 einen grossen Kapitalzuwachs. Die Delegierten stimmten am Dienstagabend über die Verwendung des Kapitalzuwachses ab. Sie entschieden sich für eine einmalige Ausschüttung von 5 Mio. Franken im Jahr 2025, aufgeteilt gemäss Verteilschlüssel, der sich nach der Grösse der Kirchgemeinden richtet.

Folgende weitere Geschäfte wurden von den Delegierten behandelt:

  • Die Finanziellen Richtlinien 2025 (FRL) wurden angenommen. Neu in die FRL 2025 wurde die Finanzierung im Falle von Zusammenschlüssen von Kirchgemeinden aufgenommen.
  • Das Zürcher Institut für interreligiösen Dialog (ZIID) erhält für 2025 und 2026 einen jährlichen Beitrag von CHF 20’000 für das Projekt «Jüdisch christliche-muslimische Veranstaltungsreihe». Das Projekt soll insbesondere auch den 23 Pfarreien und ihrem Publikum als Bildungsangebot dienen.
  • Die Bauabrechnung der Kirchgemeinde Bruder Klaus (Zürich-Unterstrass) in der Höhe von CHF 157’886 wurde genehmigt. Mit dem Bauprojekt wurde die Umstellung auf eine nachhaltige Energieerzeugung realisiert.

Delegiertenversammlung: Gut zu wissen

Die Delegiertenversammlung ist das Parlament der Stadtzürcher Katholikinnen und Katholikenbesteht aus je zwei Delegierten und einer/einem Ersatzdelegierten aus jeder der 23 Verbandsgemeinden. Die Delegierten werden von ihrer Verbandsgemeinde auf vier Jahre Amtsdauer gewählt. Mindestens eine Delegierte oder ein Delegierter muss Mitglied der Kirchenpflege seiner Kirchgemeinde sein.

Die Kirchenpflege ist die Verwaltung der Pfarreien. Jedes eingetragene Pfarreimitglied kann sich für die Kirchenpflege wählen lassen und so an der demokratischen Gestaltung der Kirche mitwirken.

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