Der katholische Seelsorger und Theologe Thomas Münch feierte am Samstag seinen Abschiedsgottesdienst in der ökumenischen Predigerkirche. Rund 37 Jahre war er in verschiedenen Funktionen für die katholische Kirche der Stadt Zürich tätig. Zum Abschied blickt er in die Zukunft.
Im Vergleich zu den Delegiertenversammlungen der vergangenen Monate fiel die Traktandenliste eher schlank aus – was angesichts der sommerlichen Temperaturen, die auch im Johanneum-Saal zu spüren waren, kaum jemand bedauerte. Dennoch hatten die beiden Hauptgeschäfte der DV eine grosse Tragweite.
Neues Baureglement verabschiedet
Kirchliche Bauvorhaben sind heute deutlich komplexer als noch vor wenigen Jahren. Gestiegene Anforderungen an Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, Kostenkontrolle, das Submissionswesen sowie eine vorausschauende Investitionsplanung stellen neue Ansprüche an die Planung und Umsetzung von Bauprojekten. Das bisherige Reglement aus dem Jahr 2016 trug diesen Entwicklungen nur noch teilweise Rechnung. Eine umfassende Überarbeitung war deshalb erforderlich.
Das neue Reglement unterstützt die Verbandsgemeinden bereits in der Planungsphase ihrer Bauvorhaben und schafft klare Grundlagen für deren Umsetzung. Bauprojekte werden neu gemäss SIA 112 (Leistungsmodell des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins) gegliedert und frühzeitig in die Investitionsplanung integriert. Zudem werden nachhaltige Bau- und Energiemassnahmen gezielt gefördert.
Damit stärkt das Reglement die Werterhaltung der kirchlichen Liegenschaften und trägt zu einem nachhaltigen und verantwortungsvollen Umgang mit den finanziellen Ressourcen des Verbandes bei.
Das Reglement tritt am 1. Juni 2027 in Kraft. Für Bauprojekte, die vor Inkrafttreten des neuen Reglements an der Delegiertenversammlung genehmigt wurden, gilt weiterhin das bisherige Reglement vom 1. August 2016.
Finanzielle Richtlinien (FRL) 2027angenommen
Auch aufgrund des guten Ergebnisses der Jahresrechnung 2026 sehen die FRL 2027 folgende Eckpunkte vor:
- Der Grundbeitrag je Kirchgemeinde wird von CHF 840’000 auf CHF 870’000 angehoben.
- Der Kopfbeitrag je Mitglied wird von CHF 170.– auf CHF 180.– angehoben.
- Der Gebäudebeitrag bleibt bei 1,4 %. Er basiert auf der Versicherungssumme der Gebäudeversicherung Zürich (GVZ).
- Entschädigungen Behörden: Kirchenpflege werden neu CHF 50’000.–
pro Jahr veranschlagt, für die Rechnungsprüfungskommission (RPK) CHF 6’000.–. - gemeinsam mit dem Synodalrat finanziert der Verband künftig einen Teil der Lohnkostenbeiträge für Berufseinsteiger
In weiteren Traktanden informierten der Vorstand und die Geschäftsstelle des Verbandes über diverse neue Leistungen für die Kirchgemeinden sowie über anstehende Projekte.
An der nächsten Delegiertenversammlung am 25. August werden in der Kirchgemeinde Zürich-Wiedikon die sieben Mitglieder des Verbandsvorstandes für die Amtsperiode 2026–2030 gewählt, ebenso die Rechnungsprüfungskommission und das Büro der Delegiertenversammlung.





