Betroffene von sexuellem Missbrauch im kirchlichen Umfeld sollen künftig überall in der Schweiz professionelle und unabhängige Beratung erhalten, Täter zur Rechenschaft gezogen, Risiken für weitere Missbräuche auf allen Ebenen der Institutionen minimiert und Vertuschung verhindert werden. Der Zwischenbericht vom 27. Mai 2024 zeigt, wo die Arbeiten stehen.
Den Auftrag für die im September 2023 veröffentlichte Studie hatten die drei nationalen Organisationen der römisch-katholischen Kirche der Schweiz – SBK, RKZ und KOVOS – in Auftrag gegeben. Nun erarbeiten sie auf nationaler Ebene weitere Massnahmen. Zentrales Anliegen ist, den Missbrauch in den eigenen Reihen noch entschiedener zu bekämpfen und Betroffene zu unterstützen.

Die drei nationalen kirchlichen Institutionen der Schweiz – SBK, RKZ und KOVOS – zeigen nun in einem Zwischenbericht auf, wo die Arbeiten stehen:
- Die unabhängige Beratung von Betroffenen soll künftig ausschliesslich durch die staatlich anerkannten Opferberatungsstellen erfolgen. Die kircheninternen Melde- und Fallbearbeitungstrukturen werden zusammen mit externen Fachleuten überprüft und weiterentwickelt.
- Externe psychologische Abklärungen sollen gewährleisten, dass nur Personen in den kirchlichen Dienst gelangen, die für die pastorale Arbeit mit Menschen geeignet sind.
- Für die Führung von Personaldossiers und die Weitergabe von relevanten Informationen über kirchliche Mitarbeitende werden schweizweit einheitliche Standards eingeführt, um beispielsweise Versetzungen bei Fehlverhalten zu unterbinden.
- Die wissenschaftliche Aufarbeitung wird fortgesetzt, erneut in Zusammenarbeit mit dem Historischen Seminar der Universität Zürich. Die Resultate werden 2027 präsentiert.
- Die Mitglieder aller drei Auftraggeberinnen verpflichten sich, keine Akten mehr zu vernichten, die im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen stehen oder den Umgang damit dokumentieren.
- Ein nationales kirchliches Gericht soll die einheitliche Rechtsprechung in allen Bistümern der Schweiz gewährleisten. Betroffene sollen Verfahrensrechte erhalten. Zudem soll das Gericht auch kirchenexterne Juristen und Juristinnen umfassen.
Zum aktuellen Stand des Projektes: Aufarbeitung Missbrauch Schweiz