An seiner letzten Delegiertenversammlung 2025 in der Kirchgemeinde Zürich-Wiedikon zeigte sich der Verband der röm.-kath. Kirchgemeinden der Stadt Zürich als verlässlicher Partner: Er verlängerte zahlreiche seiner laufenden Engagements im sozialen und gesellschaftlichen Bereich. Der Beitrag an die Nachbarschaftshilfe wurde dabei gar erhöht, das «Kafi Klick» wird neu unterstützt.
Bei den Engagements wird unterschieden zwischen wiederkehrenden Unterstützungseiträgen, die mehrmals, alle zwei Jahre, von den Delegierten gesprochen werden können und solchen Beiträgen, die auf eine Dauer von vier Jahren, einmal gesprochen werden.
Folgende Organisationen werden einmalig von 2026-2029 mit einem jährlichen Beitrag unterstützt:
- Inländische Mission: CHF 150’000.-/Jahr
- Dargebotene Hand: CHF 80’000.-/Jahr
- Caritas Zürich: CHF 140’000.-/Jahr
= Gesamtsumme: CHF 370’000.-

Folgende Organisationen werden 2026-2027 mit einem jährlichen Beitrag unterstützt:
- «Caritas-Hospiz», Wohnheim
- «Christuszentrum», Sozialtherapeutisches Wohnheim
- «Schlupfhuus»
- «Suneboge», Wohn- und Arbeitsgemeinschaft
- «Monikaheim», begleitetes Wohnen für Mutter und Kind
- «Sunneblueme», Kinderheim
- Weltgebetstag
- Pfadi-Distrikt St. Georg Zürich
- «Zentrum christliche Spiritualität Zürich»
- «Die Arche», Integrationsprojekt
- Stiftung Sozialwerke Pfarrer Sieber
- FIZ, Fachstelle Frauenhandel und Migration
- «palliative zh+sh»
- Nachbarschaftshilfe
- «Kafi Klick», Internetcafé für Armutsbetroffene
= Gesamtsumme: CHF 544’000.- für 2026 bzw. CHF 524’000.- für 2027
Das Verbands-Budget 2026 sieht gegenüber dem Budget 2025 einen prognostizierten Ertragsüberschuss von rund CHF 4.4 Mio vor. Der Hauptgrund liegt in den tieferliegenden Investitionsmeldungen aus den Kirchgemeinden für 2026. Der Steuerfuss 2026 bleibt unverändert auf 10% der einfachen Staatssteuer bestehen.
Delegiertenversammlung: Gut zu wissen
Die Delegiertenversammlung ist das Parlament der Stadtzürcher Katholikinnen und Katholikenbesteht aus je zwei Delegierten und einer/einem Ersatzdelegierten aus jeder der 23 Verbandsgemeinden. Die Delegierten werden von ihrer Verbandsgemeinde auf vier Jahre Amtsdauer gewählt. Mindestens eine Delegierte oder ein Delegierter muss Mitglied der Kirchenpflege seiner Kirchgemeinde sein.
Die Kirchenpflege ist die Verwaltung der Pfarreien. Jedes eingetragene Pfarreimitglied kann sich für die Kirchenpflege wählen lassen und so an der demokratischen Gestaltung der Kirche mitwirken.





