Einheitliche und kirchenunabhängige Opferberatung in Kraft

Die katholische Kirche Schweiz realisiert wichtige Massnahmen, um sexuellen Missbrauch und dessen Vertuschung zu verhindern und Opfer besser zu unterstützen: unabhängige Opferberatung, professionelleres Personalwesen und Eignungstest für angehende Seelsorgende werden umgesetzt. Die Zürcher Kirche hat den Aufbau der neuen Dienststelle Missbrauch mit 100’000 Franken unterstützt.

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und die Konferenz der Vereinigungen der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens (KOVOS) erarbeiten auf nationaler Ebene eine Reihe von Massnahmen, mit denen die Aufarbeitung des Missbrauchs im kirchlichen Kontext fortgesetzt und institutionelle Mängel angegangen werden.

Neu können sich in der ganzen Schweiz Betroffene an die unabhängigen professionellen Beraterinnen und Berater der von den Kantonen anerkannten Opferberatungsstellen wenden. Die Beratungsstellen und ihre Angebote sind über www.opferhilfe-schweiz.ch erreichbar. Die Zusammenarbeit wurde zwischen der römisch-katholischen Kirche und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) geregelt.

Die Betroffenenorganisationen (IG-M!kU, SAPEC, GAVA) tragen die neuen Regelungen mit und auch die Anlaufstelle für verjährte Fälle in der Westschweiz CECAR nimmt sie zur Kenntnis. Das Zusammenwirken der Opferberatungsstellen mit der kirchlichen Informationsstelle wird nach einer zweijährigen Pilotphase evaluiert.

Grundlagen für die Professionalisierung des Personalmanagements

In den letzten Monaten wurde mit dem für HR-Fragen spezialisierten Unternehmen von Rundstedt ein Leitfaden erarbeitet, der Standards zur Führung und Archivierung von Personaldossiers sowie der Weitergabe von Personalinformationen formuliert. Um die Praxistauglichkeit auf allen Ebenen sicherzustellen, werden nun Rückmeldungen bei Personalverantwortlichen eingeholt. Schulungsangebote zur Umsetzung des Leitfadens starten voraussichtlich Mitte 2025.

In Zusammenarbeit mit Prof. Jérôme Endrass, Leiter Forschung & Entwicklung beim Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich, und seinem Team wurde ein psychologisches Assessment (Abklärungsverfahren) ausgearbeitet. Dieses dient als Basis für ein sorgfältiges und schweizweit einheitliches Auswahlverfahren. Priesteramtskandidaten sowie angehende Seelsorger und Seelsorgerinnen werden dieses Assessment künftig standardmässig durchlaufen.

Ziel des Assessments ist die Überprüfung dieser Kompetenzen sowie die Identifikation möglicher Risiken für Dritte. Die Bischofskonferenz hat der flächendeckenden Einführung und Umsetzung der Assessments ab Mitte 2025 zugestimmt.

Zum aktuellen Stand des Projektes: Aufarbeitung Missbrauch Schweiz

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